{"id":74866,"date":"2020-02-10T23:39:51","date_gmt":"2020-02-10T22:39:51","guid":{"rendered":"https:\/\/www.claret.org\/unkategorisiert\/150-jahre-approbation-der-konstitutionen\/"},"modified":"2020-02-11T16:59:13","modified_gmt":"2020-02-11T15:59:13","slug":"150-jahre-approbation-der-konstitutionen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.claret.org\/de\/150-jahre-approbation-der-konstitutionen\/","title":{"rendered":"150 Jahre Approbation der Konstitutionen"},"content":{"rendered":"<p>Am 11. Februar 1870 approbierte Papst Pius IX. auf unbegrenzte Zeit die Kongregation der Missionare und ihre Konstitutionen. Das war die Kr\u00f6nung eines langen und manchmal gewundenen Weges der Entscheidungsfindung und \u00dcberlegung. Die Kongregation hatte im Dialog mit dem Heiligen Stuhl ihre eigene Identit\u00e4t profiliert und formuliert. Gl\u00fccklicherwiese erfolgte der ganze Weg zu Lebzeiten des Gr\u00fcnders, der in dem komplexen Prozess die Hauptrolle in der ersten Reihe spielte.<\/p>\n<p>Der ferne Ursprung lag im Jahr 1849, als Claret, bevor er sich von seinen gerade erst gegr\u00fcndeten Missionaren trennte, um das Erzbistum Santiago de Cuba zu \u00fcbernehmen, f\u00fcr die er einige \u201eRegelungen oder Konstitutionen\u201c abfasste. Sie hatten weder das Format noch den Anspruch von Konstitutionen einer Ordensgemeinschaft, sondern waren etwas viel Spontaneres und Freieres, auf das Leben des \u201eStandes der Missionare\u201c ausgerichtet; noch kamen nicht die Gel\u00fcbde vor, sondern die apostolichen Tugenden mit dem Gehorsam an der Spitze (= Bereitschaft, sich aussenden zu lassen). Der Gr\u00fcnder suchte keine feierliche kirchliche Gegenzeichnung, wozu er die Anwesenheit von vier Bisch\u00f6fen an seinem Weihetag in Vic h\u00e4tte nutzen k\u00f6nnen (was er bei den Konstitutionen der Vedruna-Schwestern auch tat), sondern ihm gen\u00fcgte die Appobation seines Bischofs Don Luciano Casadevall.<\/p>\n<p><strong> <\/strong><\/p>\n<p><strong>Auf dem Weg zur p\u00e4pstlichen Approbation: ein Weg in drei Etappen    <\/strong><\/p>\n<p><strong>1. Erste Etappe:<\/strong> Bis zum <em>Decretum Laudis<\/em> (1860)<\/p>\n<p>Am 26. Mai 1857 kam Claret von Kuba nach Madrid zur\u00fcck, um Beichtvater der K\u00f6nigin zu werden. Mitte Juni fand sich der Superior der Missionare P. Esteban Sala in der Hauptstadt ein, um mit ihm Eindr\u00fccke auszutauschen und um den Regeltext durchzusehen, den er ihnen bei seinem Weggang hinterlassen hatte. Die Erfahrung von sechs langen Jahren d\u00fcrfte seine gr\u00f6\u00dfere oder kleinere Funktionalit\u00e4t gezeigt haben. Die Kongregation war m\u00e4\u00dfig gewachsen, und ihre Mitglieder w\u00fcnschten eine gesetzliche Absicherung mittels einer Art kirchenrechtlicher und staatlicher Anerkennung, was es erforderlich machte, die Konstitutionen zu drucken. Der Gr\u00fcnder \u00fcberarbeitete, vielleicht zusammen mit P. Sala, den Text von 1849 leicht und billigte ihn mit seiner Unterschrift am 29. Juni: \u201eWir billigen und unterzeichnen diese Regelungen oder Konstitutionen, die von Uns geordnet und erneut erweitert wurden\u201c (<em>Epistolario Claretiano,<\/em> Band 1, S. 1363). Am 8. September unterzeichneten sie in einem feierlichen Akt der Annahme als Missionare, das hei\u00dft 13 Patres und drei Br\u00fcder. Und vor Ende 1857 kamen sie bereits in die Druckerei.<\/p>\n<p>Am 25. Januar 1858 unterzeichnete Claret das Gesuch um ihre Approbation durch den Papst (<em>Epistolario Claretiano,<\/em> Band 1, S. 1504f.).  Vielleicht um die gleiche Zeit begann er auch die Bem\u00fchungen um ihre Approbation durch die Regierung in Madrid, die sie am 9. Juli 1859 gew\u00e4hrte; deshalb sagt der Gr\u00fcnder: \u201eIch habe mich Ihrer Majest\u00e4t, des Ministers und Besuchen im Ministerium bedient\u201c (<em>Epistolario Claretiano,<\/em> Band 1, S. 1623).<\/p>\n<p>Am 1. September 1858 wurden die Konstitutionen vom Bischof von Vic approbiert und empfohlen. Und am 3. April des folgenden Jahre unterzeichnete Claret, nun vielleicht besser informiert \u00fcber die kanonischen Verfahren, ein zweites Gesuch nach Rom (<em>Epistolario Claretiano,<\/em> Band 1, S. 1741), diesmal begleitet vom Gesuch des neuen Generaloberen P. Jos\u00e9 Xifr\u00e9 und von der Approbation des Di\u00f6zesanbischofs Casta\u00f1er. Die \u00dcbersetzung ins Italienische und weitere Details der B\u00fcrokratie bewirkten, dass das Dossier erst am 27. Februar 1860 in der Heiligen Kongregation f\u00fcr die Bisch\u00f6fe und Ordensleute vorgelegt wurde. Von Rom erbat man noch einen Bericht \u00fcber die Zahl der H\u00e4user, die Zahl der Priester, Mittel zum Unterhalt usw. Claret schickte ihn mit einem neuen Gesuch um Approbation am 30.September, gest\u00fctzt durch vier Empfehlungsschreiben von vier weiteren Bisch\u00f6fen (<em>Epistolario Claretiano,<\/em> Band 2, S. 35).<\/p>\n<p>Nachdem alles gepr\u00fcft war, unterzeichnete Pius IX. am 19. Oktober 1860 das <em>Decretum Laudis<\/em>, das die Kongregation f\u00fcr die Bisch\u00f6fe und Ordensleute Tage sp\u00e4ter an den Bischof von Vic, und \u00fcber die Nuntiatur an P. Claret schickte. Die \u201eVereinigung von Weltpriestern f\u00fcr Missionen\u201c wurde ausf\u00fchrlich gelobt und empfohlen; doch die Approbation ihrer Konstitutionen wurde verschoben, bis in in \u00dcbereinstimmung mit den <em>Animadversiones,<\/em> die auf einem beiliegenden Blatt kommen sollten, \u00fcberarbeitet w\u00fcrden.<\/p>\n<p><strong>2. Zweite Etappe:<\/strong>  Bis zur Approbation <em>Ad decennium<\/em> p<em>er modum experimenti<\/em> (1865)<\/p>\n<p><strong>a) \u00dcberarbeitung des Textes durch das erste Generalkapitel<\/strong> (Gracia 1862)<\/p>\n<p>Es fand vom 7. bis 14. Juli unter dem Vorsitz des Gr\u00fcnders statt. Die Kongregation war betr\u00e4chtlich gewachsen und hatte Seminaristen aufgenommen; sie war viel mehr als eine \u201eVereinigung von Weltpriestern f\u00fcr Missionen\u201c. Das Kapitel \u00fcberarbeitete die Konstitutionen betr\u00e4chtlich und beschloss, Vorschriften f\u00fcr die Auszubildenden anzuf\u00fcgen sowie einen formellen Akt der Aufnahme in die Vereinigung nach dem Abschluss des Probejahres, der einen Eid der Beharrlichkeit und eine besondere Weihe an Gott und an Maria beinhalten sollte, und riet zur Ablegung privater Gel\u00fcbde.<\/p>\n<p>Der Gr\u00fcnder selbst fasste sofort nach seiner R\u00fcckkehr nach Madrid das vom Kapitel Beschlossene ab: \u201eRegeln f\u00fcr die Studenten \u2026 Weihe \u2026 Ge\u00fcbde\u201c (<em>Epistolario Claretiano,<\/em> Band 2, S. 510); am 28. Juli, als er bereits in La Granja war, \u00fcbergibt er es in Segovia an P. Serrat, der es abschreibt und an P. Xifr\u00e9 nach Vic schickt. Im Dezember fasst Claret auch Regeln f\u00fcr die Novizen, Aspiranten und ihren Meister ab (<em>Epistolario Claretiano,<\/em> Band 2, S. 576). Nach mehreren \u00dcberarbeitungen der Texte durch den Gr\u00fcnder selbst und vor allem durch P. Xifr\u00e9 schickt dieser den neuen Text der Konstitutionen, bereits ins Lateinische \u00fcbersetzt, mit Approbation des Bischofs von Vic, Empfehlungsschreiben von weiteren Bisch\u00f6fen und mehreren erg\u00e4nzenden Dokumenten nach Rom. Voran steht ein Gesuch um Approbation, das von P. Xifr\u00e9 unterzeichnet und von der Generalleitung best\u00e4tigt ist, und nat\u00fcrlich ein weiteres vom Gr\u00fcnder unterzeichnetes. Beide bitten um die \u201eApprobation der Konstitutionen mit den Zus\u00e4tzen und Verbesserungen, die vom Generalkapitel vorgenommen wurden, und dem erg\u00e4nzenden Anhang.\u201c (<em>Epistolario Claretiano,<\/em> Band 2, S. 616). Alles ist an P. Jos\u00e9 Reig, einen Merzedarier und fr\u00fcheres Mitglied des Missionshauses in Vic, adressiert, der nun der sorgf\u00e4ltige und begeisterte Prokurator der Kongregation der Missionare beim Heiligen Stuhl sein wird; am 20. April legte er dem Papst dieses ganze Dossier vor, und in den folgenden Monaten suchte er regelm\u00e4\u00dfig die Heilige Kongregation f\u00fcr die Bisch\u00f6fe und Ordensleute auf und teilte dann P. Xifr\u00e9 mit, wie die Sache lief.<\/p>\n<p><strong>b) Neue \u00dcberarbeitung durch die Generalleitung (1863\u201364)<\/strong><\/p>\n<p>Doch im September 1863 kommt ein ernsthafter Gegenwind; ein r\u00f6mischer Konsultor entdeckt, dass bei der \u00dcberarbeitung der Konstitutionen die <em>Animadversiones<\/em> nicht ber\u00fccksichtigt waren, die 1860 abgefasst wurden, und man teilte dem Bischof von Vic mit, dass es so nicht weitergehen k\u00f6nne. In der Tat waren diese <em>Animadversiones<\/em> in den B\u00fcros der Kongregation f\u00fcr die Bisch\u00f6fe und Ordensleute verlorengegangen, und kein Missionar kannte sie. Sie gelangten am 18. November nach Vic, und P. Xifr\u00e9, der etwas verbl\u00fcfft war, beschloss zur \u00dcberarbeitung ein weiteres au\u00dferordentliches Generalkapitel einzuberufen. Doch Pater Stifter, der nicht so durcheinander war, riet ihm, die fraglichen Stellen nach den Konstitutionen der Jesuiten und der Redemptoristen zu regeln. Xifr\u00e9 und seine Leitung handelten mit best\u00e4ndiger brieflicher Unterst\u00fctzung durch P. Reig sehr schnell, so dass die erneut \u00fcberarbeiteten und korrigierten Konstitutionen Anfang 1864 bereits fertig waren, und am 3. Februar best\u00e4tigte der eifrige Prokurator den Empfang des Ganzen. Diesmal stellte nicht der Gr\u00fcnder das auf den 11. Januar 1864 datierte Gesuch um Approbation, sondern die Patres Xifr\u00e9, Clotet und Bernardo Sala als Generaloberer, erster Generalrat und Sekret\u00e4r. Dieses Gesuch wurde vom Bischof von Vic unterst\u00fctzt und wahrscheinlich auch von Nuntius Barili, der Ende Januar den Gr\u00fcnder um eine \u201ekurze Nachricht\u201c von der Kongregation bat, die ihm dieser unverz\u00fcglich schickte. Die Kongregation bestand bereits aus \u201e32 Priestern, vier Studenten der Theologie und 18 Laienbr\u00fcdern\u201c (<em>Epistolario Claretiano,<\/em> Band 3, S. 447).<\/p>\n<p><strong> c) Neue \u00dcberarbeitung nach dem zweiten Generalkapitel<\/strong> (Gracia 1864)<\/p>\n<p>Ende April 1864 wurden in Rom einige <em>Animadversiones<\/em> zum vorgelegten Text formuliert; diese wurden in Vic studiert und dem Generalkapitel vorgelegt, das vom 3. bis 6. Juli stattfand. Die Kapitelsteilnehmer, die sich angesichts der <em>Animadversiones<\/em> etwas unwohl f\u00fchlten, mussten zwei Betrachtungen des Gr\u00fcnders \u00fcber die unbedingte Zustimmung zum Heiligen Stuhl h\u00f6ren. In Anbetracht dessen, dass die Angelegenheit in einigen Punkten sehr fachbezogen war, delegierte das Kapitel die neue \u00dcberarbeitung an den Gr\u00fcnder, der dort anwesend war und einwilligte, diesen neuen Dienst f\u00fcr seine Missionare zu leisten, auch wenn letztlich P.Xifr\u00e9 fast alles machen musste in Briefkontakt mit Pater Stifter und P. Reig. Am 30. Januar 1865 richtete Pater Stifter das xte Gesuch um eine nun \u201eendg\u00fcltige\u201c Approbation der Konstitutionen an Pius IX. (<em>Epistolario Claretiano,<\/em> Band 2, S. 855).<\/p>\n<p>Doch im Mai teilt man von der Kongregation f\u00fcr die Bisch\u00f6fe und Ordensleute P. Reig mit, dass der Approbation der Konstitutionen die der Vereinigung vorangehen m\u00fcsse. Eine solche Approbation wird vom Gr\u00fcnder und dem Generaloberen in einem amtlichen Schreiben vom 6. Juni beantragt; als Begr\u00fcndung wird angef\u00fchrt: \u201edamit die Kongregation im Ma\u00df des M\u00f6glichen das Fehlen der Orden ausgleichen kann\u201c (<em>Epistolario Claretiano,<\/em> Band 2, S. 894). Auch der Bischof von Vic schickt sein Gesuch.<\/p>\n<p><strong>d) Letzte Nachbesserungen in Rom im November 1865<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p>Ende Oktober reist Pater Stifter nach Rom aus Anlass des Problem der k\u00f6niglichen Anerkennung des K\u00f6nigreichs Italien; ihn begleitete P. Xifr\u00e9 in der ausdr\u00fccklichen Absicht, Bewegung in die Sache mit dem Konstitutionen zu bringen. Wichtig sind dann seine Begegnungen mit P. Reig, und die drei bringen den Text unter Beachtung von Anregungen von r\u00f6mischen Fachleute dann in seine endg\u00fcltige Form. Vielleicht begleitete P. Xifr\u00e9 den Gr\u00fcnder bei einer seiner Audienzen bei Pius IX., die er am 6. und 23. November hatte. Der Papst muss ihnen Hoffnungen gemacht haben, sie k\u00f6nnten mit den approbierten Konstitutionen nach Spanien zur\u00fcckkehren, doch das verhinderte eine lange Krankheit des Sekret\u00e4rs der Kongregation f\u00fcr die Bisch\u00f6fe und Ordensleute. Sie reisten am 27. November von Rom ab, und am 22. Dezember unterzeichnete Pius IX, die ersehnte Approbation der Kongregation und ihrer Konstitutionen gleichzeitig <em>Ad decennium per modum experimenti.<\/em> P.Reig teilte es am 23. Dezember P. Xifr\u00e9 mit seinem ber\u00fchmten \u201eHalleluja-Brief\u201c mit, und der Gr\u00fcnder, der wieder in Madrid wirkte, erhielt am 2. Januar die Nachricht, die \u201eihn mit himmlischer Freude erf\u00fcllte\u201c (<em>Epistolario Claretiano,<\/em> Band 2, S. 969). Auf Anordnung von P. Xifr\u00e9, der die notwendige Zeit f\u00fcr die \u00dcbersetzung ins Spanische und den Druck voraussah, sollten die Konstitutionen am 1. April 1866, dem Ostertag, in Kraft treten.<\/p>\n<p>Augenscheinlich war das kleine B\u00fcchlein durch die aufeinander folgenden <em>Animadversiones<\/em> und Nachbesserungen von einem Reglement f\u00fcr eine kleine Gruppe von Di\u00f6zesanpriestern, die sich mit Missionen befassten, zu etwas geworden, das den Konstitutionen einer Ordensgemeinschaft sehr \u00e4hnlich war, nur ohne die Gel\u00fcbde und ohne die Exemtion, deren diese sich normalerweise erfreuten. Schon der Text, um dessen Approbation der Gr\u00fcnder und der Generalobere gebeten hatten, machte deutlich, dass ihre Kongregation nicht eine Ordensgemeinschaft war, sondern eine Institution, die diese, die aufgrund der Exklaustrationsgesetze verschwunden waren, in irgendeiner Weise ersetzen konnte.<\/p>\n<p><strong>3. Dritte Etappe:<\/strong> Bis zur endg\u00fcltigen Approbation (1870)<\/p>\n<p>Nun ging es schnell und einfach. Mit der Revolution von 1868 hatte die Kongregation ihren Status als juristische Person in Spanien verloren; doch in wenig mehr als einem Jahr war sie bereits in L\u00e4ndern auf drei Kontinenten errichtet: Frankreich, Algerien und Chile. Sie ging weit \u00fcber den di\u00f6zesanen Rahmen hinaus und entging den spanischen Exklaustrationsgesetzen. Zudem sah P. Xifr\u00e9 angesichts dessen, was 1865 approbiert worden war, keinen Anlass, zehn Jahre auf die endg\u00fcltige Approbation zu waren. Schlie\u00dflich war die Anwesenheit des Gr\u00fcnders von April 1869 an in Rom und die der \u00fcbrigen spanischen Bisch\u00f6fe vom Herbst an aus Anlass des Ersten Vatikanischen Konzils ein g\u00fcnstiger Moment, auf den Heiligen Stuhl Einfluss zu nehmen zugunsten dessen, was man beabsichtigte.<\/p>\n<p>P. Xifr\u00e9 lebte dem Gr\u00fcnder in einem Brief vom 14. November 1869 (<em>Epistolario Pasivo de San Antonio Mar\u00eda Claret,<\/em> Band 2, S. 329f.) den Entwurf eines Gesuchs an den Heiligen Stuhl vor: endg\u00fcltige Approbation der Kongregation und ihrer Konstitutionen mit der Verpflichtung zur Ablegung \u00f6ffentlicher Gel\u00fcbde als wahre Ordensgemeinschaft. Dazu erwartete er, dass Claret \u201eall seinen anerkannten Eifer und seine Gunst\u201c einsetzen w\u00fcrde. Mit der Zustimmung des Gr\u00fcnders richtet P. Xifr\u00e9 am 1. Dezember die Bittschrift an den Papst. Und am 16. Dezember sagt ihm Claret, er suche alle r\u00f6mischen B\u00fcros auf und suche die Unterst\u00fctzung von Monsignori und spanischen Bisch\u00f6fen, um das ersehnte Ziel zu erreichen (<em>Epistolario Claretiano,<\/em> Band 2, S. 1437ff.).<\/p>\n<p>Am 20. September war der verdiente Merzedarier P. Jos\u00e9 Reig gestorben, doch von da an wurde der Bischof von Vic Luis Jord\u00e1 zum Prokurator der Missionare. Er, Pater Stifter und sein Kaplan P. Lorenz Puig besuchten abwechselnd mehrmals in der Woche die B\u00fcros der Kongregation f\u00fcr die Bisch\u00f6fe und Ordensleute und informierten sich \u00fcber den Gang der Dinge. Frucht dieser Unerm\u00fcdlichkeit war es, dass Papst Pius IX. am 11.Februar 1870 die endg\u00fcltige Approbation der Konstitutionen, die nur geringf\u00fcgig ver\u00e4ndert waren, und die Anerkennung der Kongregation als Vereinigung mit einfachen und ewigen \u00f6ffentlichen Gel\u00fcbden unterzeichnete.<\/p>\n<p>Seltsamerweise wird P.Claret nicht informiert und erf\u00e4hrt von dem Ereignis erst bei einem Besuch in der Kanzlei an 12. M\u00e4rz; unverz\u00fcglich teilt er es P.Xifr\u00e9 mit (<em>Epistolario Claretiano<\/em>, Band 2, S. 1455). Das Dekret der Heiligen Kongregation f\u00fcr die Bisch\u00f6fe und Ordensleute wurde am 2. Mai ausgestellt, und am 8. Juli approbierte Pius IX. die Professformel mit der Ablegung der Gel\u00fcbde. Mit dieser Formel legten in den folgenden Monaten alle Mitglieder der Kongregation die Profess ab, und damit sollten die k\u00fcnftigen Claretiner ein gute Jahrhundert lang bis 1971 die Profess ablegen.<\/p>\n<p><em><strong>Severiano Blanco CMF<\/strong><\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 11. Februar 1870 approbierte Papst Pius IX. auf unbegrenzte Zeit die Kongregation der Missionare und ihre Konstitutionen. Das war die Kr\u00f6nung eines langen und manchmal gewundenen Weges der Entscheidungsfindung und \u00dcberlegung. Die Kongregation hatte im Dialog mit dem Heiligen Stuhl ihre eigene Identit\u00e4t profiliert und formuliert. 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